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Crashkurs Kommunalrecht I

13.07.2023 - Ida Kramwinkel

Zur Anmeldung

 

Anerkennungen

Viele Studieninteressierte für den Bachelor of Laws an der FernUniversität Hagen haben bereits einmal Rechtswissenschaft oder ein affines Fach studiert und stellen sich die Frage, ob sie sich ihre bereits erbrachten Leistungen anerkennen lassen können. Studien- und Prüfungsleistungen können anerkannt werden, wenn sie vom

im Wesentlichen gleichwertig zu den Prüfungsleistungen des Hagener Studiengangs sind. Diese Gleichwertigkeit kann leider nicht pauschal angenommen, sondern muss im Einzelfall geprüft werden. Für diese Prüfung ist unser Prüfungsamt zuständig.

  • Postadresse

    FernUniversität in Hagen
    Rechtswissenschaftliche Fakultät
    Prüfungsamt
    58084 Hagen

    Fax: +49 2331 987-4609
    E-Mail: rewi.pa

    Kontakt für Anerkennungen

    Frau Sonja Flitsch | Frau Marion Bültgerds

    Tel.: +49 2331 987 2225
    Fax: +49 2331 987-4609
    E-Mail: rewi.pa

    Telefonsprechzeiten:

Um zu erfahren, welche Inhalte in den Modulen des Studiengangs Bachelor of Laws gelehrt werden, sollten Sie vor Antragstellung in das Modulhandbuch schauen. Dort können Sie einsehen, welche Inhalt und in welchem Umfang gefordert sind. Mit Blick auf den Umfang eines Moduls ist insbesondere auf die zu vergebenden ECTS-Punkte zu achten. So scheidet eine Anerkennung bspw. eines Moduls mit 10 ECTS aus, wenn Sie eine Prüfungsleistung mit lediglich fünf ECTS nachweisen können.

Studien- und Prüfungsleistungen aus einer Schul- oder Berufsausbildung können nicht als Modulabschlussprüfung anerkannt werden.

Prüfungsleistungen, die an anderen Einrichtungen als der FernUniversität in Hagen erbracht worden sind, werden ohne Note anerkannt. Die Gesamtnote ergibt sich dann ausschließlich aus den an der FernUniversität absolvierten Prüfungen.

Welche Unterlagen muss ich dem Antrag beifügen?

In einem ersten Schritt reichen Sie amtlich beglaubigte Kopien der Zeugnisse und/oder der konkreten Leistungsnachweise, sofern sich allein aus diesen Dokumenten ein Rückschluss auf Inhalte oder Umfang ziehen lässt. Ist dies der Fall, sind weitere Unterlagen nicht erforderlich.

Für den Fall, dass Sie bereits an einem Versuch in der Staatlichen Pflichtfachprüfung teilgenommen haben, beachten Sie bitte folgenden Hinweis: Als Prüfungsleistungen im Sinne unserer Prüfungsordnung gelten auch bestandene Klausuren aus der staatlichen Pflichtfachprüfung (Erstes Staatsexamen). Probeexamensklausuren und Leistungen aus Examensklausurenkursen hingegen können für eine Anerkennung nicht herangezogen werden. Beizufügen sind: der Sachverhalt, die Prüflingsnummer und die Ergebnisse der Staatlichen Pflichtfachprüfung.

In einem zweiten Schritt reichen zusätzliche Nachweise über Studieninhalte und -umfang wie Modulhandbücher, Inhaltsaufstellungen, Auszüge aus Studienführern oder Prüfungsordnungen, sobald die zuvor erwähnten Zeugnisse bzw. Leistungsnachweise allein keinen Rückschluss auf Inhalte oder Umfang Ihrer bereits erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen zulassen. Umfangreichere Nachweise dieser Art senden Sie uns bitte per E-Mail in gut lesbaren Dateiformaten, vorzugsweise als pdf, an rewi.anrechnung. Wenn Sie zusätzlich zu Ihrem Antrag eine E-Mail versenden, kreuzen Sie dies bitte unbedingt auf dem Antrag an.

Zum Antragsformular


Häufig gestellte Fragen (FAQ)

 

Wie lange dauert es, bis ich das Ergebnis meines Anerkennungsverfahrens erfahre?

mehr Infos

Die Bearbeitungszeit beträgt zwischen sechs und acht Wochen.

 

Das Ergebnis meines Anerkennungsverfahrens wird nicht vor dem Ende der Einschreibefrist vorliegen. Welche Module soll ich belegen?

mehr Infos

Belegen Sie zunächst solche Module, die für Ihre Anerkennung nicht in Betracht kommen (z. B. weil Sie deren Anerkennung nicht beantragt haben). Sobald der Anerkennungsbescheid dann vorliegt, können Sie Module stornieren und/oder nachbelegen. Bitte beachten Sie aber, dass auch hierbei Fristen zu beachten sind und ggf. Verwaltungsgebühren entstehen.

Weitere Informationen hier.

 

Können Sie mir vorab telefonisch oder per E-Mail eine grobe, unverbindliche Einschätzung geben, wie viele Module mir anerkannt werden

mehr Infos

Das ist leider nicht möglich. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass immer erst nach einer Einzelfallprüfung eine aussagekräftige Einschätzung möglich ist. Es muss also immer erst ein Anerkennungsverfahren eingeleitet werden.

Deshalb besteht die Möglichkeit, ein Anerkennungsverfahren in Form einer verbindlichen Vorabauskunft durchzuführen. Hierzu reichen Sie denselben Antrag mit den oben beschriebenen beglaubigten Kopien ein.

 
 

Anerkennungen

Viele Studieninteressierte für den Studiengang Rechtswissenschaft (Erste Juristische Prüfung) haben bereits ein rechtswissenschaftliches Studium (Bachelor of Laws oder Erste Juristische Prüfung) begonnen oder abgeschlossen und stellen sich die Frage, ob sie sich ihre bereits erbrachten Leistungen in Hagen anerkennen lassen.

Anerkennungen sind grundsätzlich möglich und richten sich nach den Vorgaben des § 63a Hochschulgesetz NRW. Demnach können Studien- und Prüfungsleistungen nur anerkannt werden, wenn sie vom

im Wesentlichen gleichwertig zu den Prüfungsleistungen des Hagener Studiengangs sind. Diese Gleichwertigkeit kann leider nicht pauschal angenommen, sondern muss im Einzelfall geprüft werden. Für diese Prüfung ist das Prüfungsamt der Rechtswissenschaftlichen Fakultät zuständig.

  • Postadresse

    FernUniversität in Hagen
    Rechtswissenschaftliche Fakultät
    Prüfungsamt
    58084 Hagen

    Fax: +49 2331 987-4609
    E-Mail: rewi.pa

    Kontakt für Anerkennungen

    Frau Sonja Flitsch | Frau Marion Bültgerds

    Tel.: +49 2331 987 2225
    Fax: +49 2331 987-4609
    E-Mail: rewi.pa

    Telefonsprechzeiten:

Um zu erfahren, welche Inhalte in den Modulen des Studiengangs Erste Juristische Prüfung gelehrt werde, sollten Sie vor Antragstellung in das Modulhandbuch schauen. Dort können Sie einsehen, welche Inhalt und in welchem Umfang gefordert sind. Mit Blick auf den Umfang eines Moduls ist insbesondere auf die zu vergebenden ECTS-Punkte zu achten. So scheidet eine Anerkennung bspw. eines Moduls mit 10 ECTS aus, wenn Sie eine Prüfungsleistung mit lediglich fünf ECTS nachweisen können.

Studien- und Prüfungsleistungen aus einer Schul- oder Berufsausbildung können nicht als Modulabschlussprüfung anerkannt werden.

Prüfungsleistungen, die an anderen Einrichtungen als der FernUniversität in Hagen erbracht worden sind, werden ohne Note anerkannt. Die Gesamtnote ergibt sich dann ausschließlich aus den an der FernUniversität absolvierten Prüfungen.

Anerkennungen von Prüfungsleistungen im Studiengang Erste Juristische Prüfung können lediglich im Grundstudium (mit Ausnahme der Zwischenprüfung selbst) sowie ggf. in der Schwerpunktbereichsprüfung erfolgen.

Welche Unterlagen muss ich dem Antrag beifügen?

In einem ersten Schritt reichen Sie amtlich beglaubigte Kopien der Zeugnisseund/oder der konkreten Leistungsnachweise, sofern sich allein aus diesen Dokumenten ein Rückschluss auf Inhalte oder Umfang ziehen lässt. Ist dies der Fall, sind weitere Unterlagen nicht erforderlich.

Für den Fall, dass Sie bereits an einem Versuch in der Staatlichen Pflichtfachprüfung teilgenommen haben, beachten Sie bitte folgenden Hinweis: Als Prüfungsleistungen im Sinne unserer Prüfungsordnung gelten auch bestandene Klausuren aus der staatlichen Pflichtfachprüfung (Erstes Staatsexamen). Probeexamensklausuren und Leistungen aus Examensklausurenkursen hingegen können für eine Anerkennung nicht herangezogen werden. Beizufügen sind: der Sachverhalt, die Prüflingsnummer und die Ergebnisse der Staatlichen Pflichtfachprüfung.

In einem zweiten Schritt reichen zusätzliche Nachweise über Studieninhalte und -umfang wie Modulhandbücher, Inhaltsaufstellungen, Auszüge aus Studienführern oder Prüfungsordnungen, sobald die zuvor erwähnten Zeugnisse bzw. Leistungsnachweise allein keinen Rückschluss auf Inhalte oder Umfang Ihrer bereits erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen zulassen. Umfangreichere Nachweise dieser Art senden Sie uns bitte per E-Mail in gut lesbaren Dateiformaten, vorzugsweise als pdf, an rewi.anrechnung. Wenn Sie zusätzlich zu Ihrem Antrag eine E-Mail versenden, kreuzen Sie dies bitte unbedingt auf dem Antrag an.

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Schlüsselqualifikationen

Die Fakultät bietet im Einklang mit dem Juristenausbildungsgesetz (JAG) NRW neben juristischen Inhalten auch die Möglichkeiten von Schlüsselqualifikationen an. So erhalten Studierende die Gelegenheit, Ihre Fähigkeiten in Bereichen wie digitale Kompetenz, Verhandlungsmanagement, Gesprächsführung, Rhetorik, Streitschlichtung, Mediation, Vernehmungslehre oder Kommunikationsfähigkeit neu zu erlernen oder auszubauen.

Abbildung: FernUniversität

Im Einzelnen bietet die Rechtswissenschaftliche Fakultät den Erwerb folgender Schlüsselqualifikationen an:

 
Ida Kramwinkel | 09.04.2024