Rechtsquelle Wikipedia? Praxis, Fiktion, Standards

Ein Symposium der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der FernUniversität beschäftigt sich am 3. und 4. März mit dem Online-Lexikon Wikipedia. Anmeldungen sind noch möglich.


Darf Wikipedia als juristisches Hilfsmittel hinzugezogen werden? Diese und ähnliche Fragen sollen am Freitag und Samstag, 3. und 4. März, auf einer Fachtagung der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der FernUniversität in Hagen diskutiert werden. Das Symposium „Rechtsquelle Wikipedia? Praxis, Fiktion, Standards“ findet im Arcadeon, Lennestraße 91, 58093 Hagen, statt. Die Veranstaltung beginnt am Freitag um 14 Uhr und endet am darauffolgenden Tag um 9.30 Uhr. Willkommen sind alle Interessierten. Für die Teilnahme fallen Kosten an. Anmeldungen sind noch möglich.

„Wikipedia hält Einzug in die Rechtsberufe. Ob Gerichte oder Studierende, Behörden oder Vertreter der Rechtswissenschaft: Sie alle konsultieren Wikipedia und begründen, mal sparsam, mal reichlich, mit Verweisen auf das „umfangreichste Lexikon der Welt“. Wikipedia wird aber auch als Medium der (Selbst-)Darstellung genutzt: Artikel über Personen, Einrichtungen, Ereignisse oder Denkweisen dürften inzwischen die Sicht auf das Recht in Theorie und Praxis beeinflussen, möglicherweise mehr als die herkömmlichen, für einen engen Fachkreis bestimmten Literaturgattungen. Über diese Fragen sowie die organisatorischen und operationellen Grundlagen, die sozialen Einbindungen und Deutungen, die Mechanismen der Supervision und qualitativen Kontrolle würden wir gerne mit Ihnen diskutieren.“

Die Fachtagung findet unter dem Dach des Hagener Forschungsdialogs der FernUniversität statt.

Benedikt Reuse | 24.02.2017