Der Brexit: „Bloody difficult“, aber ein Beispiel für Demokratie

Den Festvortrag beim Dies Academicus 2017 der FernUniversität in Hagen hielt Prof. Dr. Andreas Haratsch: „Der EU-Austritt Großbritanniens und die Demokratie – bloody difficult … brexit“.


„Der Brexit ist ein Paradebeispiel für das Funktionieren einer lebendigen Demokratie!“ Zu diesem sicher für viele überraschenden Ergebnis kam Prof. Dr. Andreas Haratsch in seinem Festvortrag „Der EU-Austritt Großbritanniens und die Demokratie – bloody difficult … brexit“ beim Dies Academicus 2017 der FernUniversität in Hagen. „Man mag die Entscheidung der Briten, die Europäische Union zu verlassen, für falsch halten. Dies darf jedoch kein Anlass sein, die Demokratie als solche dafür verantwortlich zu machen und sie grundsätzlich in Frage zu stellen“, führte Prof. Haratsch aus. Sein Vortrag hatte enge Bezüge zu der Brexit-Fachtagung. Haratsch ist Inhaber des Lehrstuhls für Deutsches und Europäisches Verfassungs- und Verwaltungsrecht sowie Völkerrecht an der FernUniversität und Direktor des Dimitris-Tsatsos-Instituts für Europäische Verfassungswissenschaften.

An Mann spricht in ein Mikrofon Foto: FernUniversität
Prof. Andreas Haratsch

Am Beispiel des Brexits lasse sich eine Vielzahl grundlegender Fragen im Zusammenhang mit demokratischem Prinzip und repräsentativer parlamentarischer Demokratie diskutieren. Prof. Haratsch ging es aber nicht darum, ob der Brexit die „richtige“ Entscheidung war. Da sich die Mehrheit der Wählenden beim Referendum aber so entschieden hätte, werde sie nun umgesetzt. Allerdings nicht aus rechtlichen Gründen, sondern aus politischen.

Zweifel an Demokratie

Die Brexit-Entscheidung werfe unter anderem die Fragen auf, warum in einer Demokratie die Mehrheit entscheidet und ob diese Entscheidung eine Gewähr für ihre Richtigkeit, Klugheit oder Weisheit sei.

Zunächst einmal sei das Mehrheitsprinzip ein rein formales: Entschieden werde nicht anhand inhaltlicher Maßstäbe, sondern allein anhand der Anzahl erreichter Stimmen. Auch andere demokratische Entscheidungen hätten ja in jüngster Zeit Kopfschütteln hervorgerufen, etwa die „Wahlsiege schwerreicher Unternehmer mit zweifelhaftem Ruf und noch zweifelhafterem Charakter“ oder die Erfolge rechtsdemagogischer Parteien. Sie hätten Zweifel an demokratischen Systemen und sogar an der demokratischen Idee selbst laut werden lassen.

Kritik an der Demokratie komme dabei nicht nur von den „üblichen Verdächtigen… an der Spitze autokratischer Herrschaftssysteme mit pseudo-demokratischen Anstrichen“. So spräche sich ein renommierter belgischer Kulturhistoriker wegen eines angeblichen „demokratischen Ermüdungssyndroms“ gegen Wahlen und für Losverfahren bei Personalentscheidungen aus. Ein US-amerikanischer Philosoph und Politikwissenschaftler sei wegen des „vielköpfigen inkompetenten Souveräns“ gegen das allgemeine Wahlrecht und für eine „Herrschaft der Wissenden“.

Illustration Foto: Thinkstockphotos, andrej_k

Fehler sind hinnehmbar

Für Prof. Haratsch ist durchaus klar, dass demokratische Mehrheitsentscheidungen keineswegs immer richtig, vernünftig, klug oder gar weise sind. Dennoch: „Eine Demokratie nimmt dies sogar sehenden Auges in Kauf!“ Richtige wie falsche Entscheidungen seien hinnehmbar, weil eine demokratisch legitimierte Herrschaft immer nur eine Herrschaft auf Zeit sein könne und dürfe: „Jede demokratische Personal- oder Sachentscheidung muss innerhalb eines angemessenen Zeitraums auf demokratischem Wege revidierbar sein.“

Das habe bereits die vorgezogene Wahl zum britischen Unterhaus vom 8. Juni 2017 ein wenig gezeigt. Premierministerin Theresa May wollte sich durch sie für die Austrittsverhandlungen mit der EU stärken lassen, Jean-Claude Juncker sollte sich einer „bloody difficult woman“ gegenübersehen. Jedoch verloren die Torys ihre Mehrheit, die Verhandlungen mit Mays „teuer erkaufter Minderheitsregierung“ dürften erheblich schwieriger sein: „bloody difficult brexit!“

Für die demokratische Revision einer mehrheitlichen Entscheidung bedarf es nach Haratschs Worten eines offenen und freien Streits der Meinungen, durch den die Minderheit zur Mehrheit werden und dann ihre Anschauungen politisch durchzusetzen kann. Es sei die Aufgabe moderner Staaten, die Rahmenbedingungen hierfür sicherzustellen.

Eine weitere Frage ist, ob sich das britische Parlament durch die Anordnung des Referendums selbst entmachtet hat. Haratsch stellte dar, dass das Referendum weder für das britische Parlament noch für die Regierung rechtlich bindend ist. Die Souveränität des Parlaments sei ein zentrales Verfassungsprinzip des Vereinigten Königreichs. Daher könnten Referenden für das Parlament selbst nur den Charakter einer Empfehlung haben, es aber nicht binden.

Politische Bindungswirkung

Gleichwohl besitze das Austrittsreferendum eine „erhebliche politische Bindungswirkung“: Mays Vorgänger David Cameron – der für den Verbleib in der EU war – trat danach zurück. Und May verhandelt über etwas, das sie nicht wollte, denn „brexit means brexit“. Selbst das Parlament ermächtige im Einklang mit dem Referendumsausgang die Regierung, den Austritt zu erklären. Hier zeige sich, so Haratsch, dass in der politischen Praxis auch ein unverbindliches Referendum mit knapper Mehrheit eine solche Wucht entfalte, dass eine – zumindest zeitnahe – Auflehnung dagegen politisch kaum überlebt werden könne.

Vollständiger Vortrag

Der vollständige Vortrag von Prof. Haratsch ist hier zu finden. Da es sich um die schriftliche Fassung des Vortrags handelt, sind keine wissenschaftlichen Anmerkungen aufgenommen.

Gerd Dapprich | 15.11.2017