Wichtiger Beitrag zur mathematischen Grundlagenforschung

Die Habilitationsschrift von Tobias Mühlenbruch soll den Weg für weitere Fortschritte und Innovationen in der Kryptographie ebnen. Er erhielt jetzt seine Urkunde und die Venia Legendi.


Dekan Prof. Jörg Desel und Rektorin Prof. Ada Pellert neben Tobias Mühlenbruch
Dekan Prof. Jörg Desel (li.) und Rektorin Prof. Ada Pellert gratulierten Tobias Mühlenbruch zu seiner Habilitation. (Foto: FernUniversität)

Für Dr. Tobias Mühlenbruch war es eine ganz besondere Sitzung des Fakultätsrats Mathematik und Informatik: Prof. Dr. Ada Pellert, Rektorin der FernUniversität in Hagen, überreichte dem Mathematiker seine Habilitationsurkunde. Gleichzeitig erteilte ihm der Fakultätsrat die Venia Lengendi.

Dekan Prof. Dr. Jörg Desel, der die Fakultätsratssitzung leitete, hob die Höhepunkte von Dr. Mühlenbruchs bisheriger Laufbahn hervor: Bereits 2015 wurde dem Nachwuchswissenschaftler der Fakultätspreis Mathematik und Informatik verliehen. Nachdem er in rund sieben Jahren als Wissenschaftlicher Mitarbeiter im Lehrgebiet Stochastik von Prof. Dr. Werner Kirsch mehrere Rufe von Universitäten aus dem Ausland ablehnte, wechselte er in die Praxis: Seit 2016 arbeitet Tobias Mühlenbruch im Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik in Bonn. Im Rahmen seiner frisch verliehenen Lehrerlaubnis möchte er jedoch auch in Zukunft seine Lehrtätigkeit an der FernUniversität fortführen.

Frischer Wind in der Zahlentheorie

Mühlenbruchs Habilitationsschrift dokumentiert seine wichtige Grundlagenforschung im Bereich der analytischen Zahlentheorie. Die Ergebnisse seiner Arbeit mit dem Titel „Spectral and geometrical aspects of the hyperbolic quotient surface Γq\Η” sind dementsprechend abstrakt. „Ob es in 20 oder 30 Jahren einen konkreten Anwendungsbereich für meine Forschung geben wird, kann ich nicht sagen. In der Vergangenheit floss vergleichbares Wissen jedoch in kryptographische Verfahren ein“, wagt der Mathematiker einen Ausblick.

In der Kryptographie geht es um die Verschlüsselung von Informationen. Sie profitiert heute von zahlentheoretischen Grundsteinen, die schon vor Jahrzehnten gelegt wurden: „Zum Beispiel basiert die aktuelle Verschlüsselung von EC-Karten auf einem Verfahren, das bereits in den 1940ern und 50ern entwickelt wurde“, erklärt Mühlenbruch. „Ein weiteres Anwendungsfeld ist der selbstleitende Aufbau von verschlüsselten Webseiten, bei dem ein digitaler ‚Handshake‘ ausgeführt wird. Auch dieser Vorgang beruht auf klassischen Sätzen der analytischen Zahlentheorie.“

Die Habilitationsschrift soll nun den Weg für weitere Fortschritte und Innovationen ebnen: „Vielleicht werden auf Basis meiner Grundlagenforschung irgendwann neue Algorithmen und Funktionen gefunden, die dann ihrerseits bei der Verschlüsselung von Daten zum Einsatz kommen“, hofft Dr. Mühlenbruch.

Benedikt Reuse | 06.11.2017