Interdisziplinäre Tagung zu „Recht und Billigkeit“

Um die lange ideengeschichtliche Tradition von „Recht und Billigkeit“ geht es vom 13. bis zum 15. Juli an der FernUniversität. Auf der Fachtagung tauschen sich internationale Teilnehmende aus.


Von Aristoteles über Hobbes bis Leibniz: Zu allen Zeiten loteten Gelehrte aus, was recht und was billig sei. Vom Donnerstag, 13. Juli, bis zum Samstag, 15. Juli, beschäftigen sich mit dieser Frage auch die Teilnehmenden einer internationalen Fachtagung an der FernUniversität in Hagen. Unter dem Titel „Recht und Billigkeit – Zur Geschichte der Beurteilung ihres Verhältnisses“ wird das Thema aus vierzehn verschiedenen Blickwinkeln beleuchtet. Die Vorträge richten sich vor allem an ein wissenschaftliches Publikum, Interessierte sind herzlich willkommen. Anmeldungen sind bis Dienstag, 11. Juli, möglich. Veranstaltungsort ist das Seminargebäude der FernUniversität, Räume 1 bis 3, Universitätsstraße 33, 58097 Hagen. Der erste Vortragsblock beginnt am Donnerstag, 13. Juli, um 14 Uhr.

„Billigkeit“ (epieikeia, aequitas) gilt seit den Anfängen des Rechts- und Naturrechtsdenkens zum einen als rechtsimmanentes Korrektiv, das die Härten des positiven Rechts im Interesse der Einzelfallgerechtigkeit abmildert. Zum anderen ist damit ein naturrechtliches Gefüge von Normen gemeint, das das Recht im strengen Sinne (ius strictum) erweitert beziehungsweise dem Missbrauch geltenden Rechts vorbeugt. Die interdisziplinäre Tagung geht der Geschichte der Beurteilung des Verhältnisses von Recht und Billigkeit nach. Insbesondere fragt sie, welche Kriterien für Normen der Billigkeit entwickelt wurden. Und in welchem Umfang und in welcher Funktion wurden diese als Ergänzung des strengen Rechts beziehungsweise des jeweils geltenden Rechts konzipiert? Hierfür werten ausgewiesene Expertinnen und Experten klassische Theorien der Billigkeit von Platon und Aristoteles bis zur Gegenwart aus.

Die Fachtagung findet unter dem Dach des Hagener Forschungsdialogs der FernUniversität statt und wird von Prof. Dr. Matthias Armgardt (Universität Konstanz) und Prof. Dr. Hubertus Busche (FernUniversität) ausgerichtet.

Benedikt Reuse | 30.06.2017