Neue Biotechnologien als Herausforderung für Embryonenschutz und Medizinethik

Angesichts neuer Möglichkeiten befasste sich ein Experten-Workshop im Regionalzentrum Frankfurt am Main der FernUniversität mit dem gesetzgeberischen Handlungsbedarf.


Unter dem Titel „Der manipulierbare Embryo“ befasste sich ein Experten-Workshop mit einem in der Wissenschaft bald sicher auch wieder in der Öffentlichkeit kontrovers diskutierten Thema. Der Workshop wurde im Rahmen einer Kooperation des Lehrgebiets Philosophie II (Prof. Dr. Thomas Sören Hoffmann) der FernUniversität in Hagen mit dem an der Katholischen Universität Eichstätt angesiedelten BMBF-Projekt „Der manipulierbare Embryo“ realisiert, in dem es speziell um die Klärung des gesetzgeberischen Handlungsbedarfs angesichts der neuen biotechnologischen Möglichkeiten geht.

Drei Männer stehen nebeneinander vor einem Schaubild. Foto: Stella Blad-Stahl
Prof. Dr. Thomas Sören Hoffmann (FernUniversität), Prof. Dr. Markus Rothhaar (Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt, Mitte) und der Biologe Prof. Dr. Klemens Störtkuhl (Ruhr-Universität Bochum)

In Deutschland dürfen Embryonen und embryonale Stammzellen nicht für Forschungszwecke erzeugt werden, sie dürfen auch nicht für eine Chimärenbildung (die Vermischung von menschlichem und tierischem Erbmaterial) benutzt werden. Auch im Ausland erzeugte embryonale Stammzellen können nur unter Auflagen für die Forschung herangezogen werden. Jedoch ist es heute bereits möglich, aus einfachen Körperzellen totipotente Zellen – sogenannte iPS-Zellen – zu erzeugen, die embryonalen Stammzellen zumindest ähnlich oder gar gleichwertig sind. Mit ihnen kann zum Beispiel die Entwicklung menschlicher Organe in Tieren veranlasst werden. Ebenso kann mit der sogenannten Gen-Schere menschliches Erbgut auf tierische Embryonen übertragen werden, ohne dass dabei ein menschlicher Embryo geopfert werden müsste. Inzwischen ist sogar eine vollständig synthetische Erzeugung menschlicher Embryonen denkbar. Es würde sich dabei um Wesen handeln, die von keinem existierenden Menschen abstammen, die sich aber von Menschen ihren molekularbiologischen Eigenschaften nach nicht unterschieden.

Da die deutsche Gesetzeslage zu diesen und ähnlichen Szenarien schweigt, stellt sich die Frage, ob aktuell an eine Ausweitung des Embryonenschutzes gedacht werden sollte oder ob in anderer Hinsicht Grenzen durch den Gesetzgeber zu ziehen sind.

Prof. Hoffmann, der unter anderem über die biopolitischen Folgen einer „entgrenzten öffentlichen Verfügung über das biotische Substrat menschlicher Existenz“ gesprochen hatte, zeigte sich mit dem Ertrag des Workshops im Regionalzentrum Frankfurt sehr zufrieden: „In interdisziplinärer Arbeit haben wir ein hochdifferenziertes Problembewusstsein entwickelt. Dabei sind Eckdaten deutlich geworden, die eine künftige Gesetzgebung nicht übergehen kann, wenn sie den Stand der Wissenschaft wie auch den Menschenwürdeschutz ernstnehmen will“, so Hoffmann. Die Tagungsergebnisse sollen in absehbarer Zeit publiziert werden.

Pressestelle | 04.02.2019