Ein großer Schritt nach vorn zum barrierefreien Fernstudium

Vor zehn Jahren wurde die UN-Behindertenrechtskonvention ratifiziert. Was hat das Übereinkommen für die FernUniversität gebracht? Antworten gibt Prorektor Prof. Sebastian Kubis.


Portrait eines Mannes Foto: Veit Mette
Jurist Prof. Sebastian Kubis ist Prorektor für Studium und Diversität.

Vor zehn Jahren wurde die UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland ratifiziert. Was hat das Übereinkommen in den vergangenen zehn Jahren für die FernUniversität und ihre Studierenden mit Behinderung gebracht? Antworten gibt Prof. Dr. Sebastian Kubis, Prorektor für Studium und Diversität, im Interview.

FernUniversität: Herr Prof. Kubis, Sie sind Jurist. Wie groß ist der rechtliche Effekt der UN-Behindertenrechtskonvention?

Prof. Sebastian Kubis: Der rechtliche Effekt der Konvention ist eher mittelbar. Direkte, individuelle Leistungsansprüche dürften sich aus ihr jedenfalls nicht ergeben. Den größeren Wert sehe ich im politischen Effekt. Die Konvention ist ein verbindlicher Auftrag an die Staaten und ihre Verwaltungen. Auch in Deutschland sind viele Umsetzungspläne entstanden, so wie wir einen solchen auch bei uns an der FernUniversität entwickelt haben.

FernUniversität: Inwiefern ist die FernUniversität direkt von der Konvention betroffen?

Kubis: Als ein Ziel ist die Teilhabe an Bildung ausdrücklich benannt. Damit sind wir mitten in der FernUni. Besonders fasslich ist das bei der Barrierefreiheit auf dem Campus. Da hat sich viel getan – vom Zugang zur Mensa und einem neuen Leitsystem bis in die Regional- und Studienzentren. Das ist ein permanenter Prozess. Aktuell wird das Philipp-Reis-Gebäude in Hagen nach dem Zwei-Sinne-Prinzip barrierefrei umgebaut.

Die UN-Behindertenrechtskonvention

Die Vereinten Nationen (UN) haben 2007 einen Vertrag unterzeichnet, in dem die Rechte aller behinderten Menschen auf der Welt festgelegt sind: das internationale Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, kurz die UN-Behindertenrechtskonvention. Diese ist vor zehn Jahren in Deutschland in Kraft getreten. Sie ist seitdem rechtsverbindlich. Deutschland verpflichtet sich durch das UN-Übereinkommen, schrittweise die volle Verwirklichung der Rechte von behinderten Menschen zu erreichen.

FernUniversität: Barrierefreiheit ist aber auch eine dauerhafte Herausforderung für Studium und Lehre.

Kubis: Neue Herausforderungen liegen im Bereich der digitalen Lehre. Wie können interaktive Dialogformen barrierefrei ausgestaltet werden? Bei manchen Formaten wie dem digitalen Klassenzimmer lässt sich das schwieriger realisieren als beim statischen Studienbrief. Zum Beispiel werden Filme untertitelt und Gebärdendolmetscher eingesetzt. Wir schauen uns genau an, was möglich ist. Das gilt auch für den Nachteilsausgleich im Prüfungswesen. Hier bewegen wir uns im Spannungsfeld zwischen gleichen Prüfungsbedingungen und neuen Prüfungsformaten mit mehr räumlicher und zeitlicher Flexibilität.

FernUniversität: Auf dem Weg zur inklusiven Hochschule geht es Schritt für Schritt voran. Vor zehn Jahren gab es noch keinen Prorektor für Studium und Diversität.

Kubis: Die ausdrückliche Denomination „Studium und Diversität“ für mein Amt als Prorektor steht für unseren Einsatz, die heterogene Studierendenschaft der FernUni bestmöglich an Bildung teilhaben zu lassen. Das Diversitäts-Audit in den vergangenen zwei Jahren hat bewusst ein Arbeitsfeld Inklusion gehabt – mit dem Ziel, die institutionelle Verankerung von Inklusion zu unterstützen und zu stärken. Auf dem Weg zum barrierefreien Fernstudium sind wir in den vergangenen zehn Jahren einen großen Schritt vorangekommen.

Twitter-Aktion

Am 24. Februar jährt sich die Ratifizierung der UN-Behindertenkonvention in Deutschland zum zehnten Mal. Aus diesem Anlass startet die FernUni am kommenden Sonntag eine Twitteraktion mit Statements aus der Hochschule: https://twitter.com/fernunihagen

Carolin Annemüller | 27.02.2019