Hegels Rechtsphilosophie im interdisziplinären Kreuzverhör

Elf Referentinnen und Referenten aus sieben Ländern diskutierten an der FernUniversität in Hagen über die „Grundlinien der Philosophie des Rechts“.


Mann am Rednerpult Foto: FernUniversität
Prof. Markus Rothhaar über Unterschiede zwischen Hegel und Kant.

Georg Wilhelm Friedrich Hegels „Grundlinien der Philosophie des Rechts“ gelten als Klassiker der Rechtsphilosophie. Das Werk feiert im kommenden Jahr seinen 200. Geburtstag und liefert nach wie vor Stoff für fächerübergreifende Diskussionen.

Die Tagung war Teil der Veranstaltungsreihe „Hagener Forschungsdialog“. Rechtswissenschaftlerinnen und Rechtswissenschaftler sowie Philosophinnen und Philosophen sind fachübergreifend in den Dialog getreten, um sich über zentrale Thesen der Hegelschen Rechtsphilosophie auszutauschen. In Vorträgen schilderten sie ihre jeweiligen Positionen und schafften Anknüpfungspunkte für kontroverse Diskussionen.

Hegel-Experte aus Paris

Die Tagung eröffnet hat der französische Hegel-Experte Prof. Dr. Jean-François Kervégan von der Sorbonne in Paris mit seinem Vortrag „Sittlichkeit und sittliches Leben in Hegels Lehre des objektiven Geistes“. Damit machte er auf aktuelle Brennpunkte der internationalen Hegel-Debatte aufmerksam. Das Stichwort „Moralität“ nahm die Regensburger Juristin Prof. Dr. Katrin Gierhake auf, die die Rolle moralischer Selbstreflexion in der Strafrechtsbegründung bei Hegel untersuchte.

Unterschiede zwischen Hegel und Kant zeigte Prof. Dr. Markus Rothhaar in seinem Vortrag „Hegels Kritik der Moralität und die Alternative der Sittlichkeit“ auf. Die Hegel-Tagung in Hagen war für den Forscher nicht nur thematisch ein Heimspiel. Von 2010 bis 2013 war er als Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Philosophie der FernUniversität tätig und ist nun nach einer Professur an der KU Eichstätt als Privatdozent wieder zurück in Hagen.

Zeitschrift für Rechtsphilosophie

Veranstaltet wurde die Tagung vom Lehrgebiet Praktische Philosophie I: Ethik, Recht, Ökonomie (Prof. Dr. Thomas Sören Hoffmann) der Fakultät für Kultur- und Sozialwissenschaften sowie vom Lehrstuhl für Strafrecht und Strafrechtsgeschichte und Rechtsphilosophie (Prof. Dr. Stephan Stübinger) der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der FernUniversität in Hagen. Beide Verantwortlichen geben gemeinsam die „Zeitschrift für Rechtsphilosophie“ heraus, die sich dem interdisziplinären Austausch von Philosophie und Rechtswissenschaft widmet. Die Zeitschrift wird ihr nächstes Heft dem 200-Jahr-Jubiläum der Hegelschen Rechtsphilosophie widmen. Das 4. Heft wird Ende 2020 erscheinen.


Das Tagungsprogramm auf einen Blick

mehr Infos

Die wesentlichen Themen, die jeweils aus Perspektive der Philosophie und der Rechtswissenschaft erörtert wurden, waren: Wille und Freiheit in Hegels Philosophie des Rechts – Prof. Dr. Theodoros Penolidis; Die Bedeutung der Moralität für Hegels Strafbegründung – Prof. Dr. Katrin Gierhake; Das wahrhafte Gewissen in Hegels Rechtsphilosophie – Ass.-Prof. DDr. Max Gottschlich; Hegels Kritik der Moralität und die Alternative der Sittlichkeit – Prof. Dr. Markus Rothhaar; Sittlichkeit als Wirklichkeit der Freiheit – Prof. Dr. Christian Krijnen; Hegel und ‚das Selbstgefühl als rechtliche Person in der bürgerlichen Gesellschaft zu gelten‘ – Prof. Dr. Dr. h.c. Kurt Seelmann; „Das Konkretum der Vorstellung, das man Mensch nennt“. Die Selbstkonstruktion des Menschen in der Sozialphilosophie Hegels – Prof. Dr. Jakub Kloc-Konkolowicz; Urteilskraft und Rechtspflege bei Hegel – Prof. Dr. Benno Zabel; Das Gesetzt als ein in sich Vernünftiges begreifen. Was sagt Hegels Rechtsphilosophie dem Rechtsanwender? – Prof. Dr. Johann Braun; Zur Struktur der ökonomischen Analyse in Hegels Grundlinien der Philosophie des Rechts – Prof. Dr. Diethelm Klesczewski.

Presse | 08.11.2019