Dokumentation des Global Accessibility Awareness Day

Um den rechtlichen Rahmen für die Umsetzung digitaler Barrierefreiheit ging es beim virtuellen Aktionstag.


Das Land NRW hat eine Überwachungs- und eine Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik eingerichtet - gemäß der EU-Richtlinie über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen. Im Rahmen des Global Accessibility Awareness Day (GAAD) an der FernUniversität stellte Anna Steude den rechtlichen Rahmen für die Umsetzung digitaler Barrierefreiheit vor. Die Referentin im Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales erläuterte das Überwachungs- sowie das Ombudsverfahren und gab den 84 Teilnehmenden der Veranstaltung Auskunft auf ihre Fragen.

Fragen und Diskussion

Welche digitalen Angebote von Hochschulen fallen unter die gesetzlichen Regelungen? Gibt es Ausnahmen von diesen Regelungen? Müssen Online-Vorlesungen von den Hochschulen in Gebärdensprache übersetzt werden? Wer kann sich an die Ombudsstelle wenden? Welche Konsequenzen hat es für Hochschulen, wenn sie die geforderte digitale Barrierefreiheit nicht herstellt? Gibt es Sanktionen? Die Zusammenfassung der Diskussion liegt jetzt mit der Dokumentation des GAAD 2020 vor.

Presse | 04.06.2020