Neues Gebührenmodell der FernUniversität zum Wintersemester 2021/22

50 Euro Grundgebühr pro Semester und acht Euro je belegtem ECTS-Punkt: Die Gebühren einzelner Teilzeitstudiengänge steigen moderat, Vollzeitstudien werden sogar günstiger.


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14 Jahre lang ist es der FernUniversität in Hagen durch Innovationen und Optimierung ihrer Abläufe gelungen, die Gebühren für ihre Studierenden stabil zu halten – trotz steigender Personal- und Infrastrukturkosten. Um das hohe inhaltliche Niveau ihrer Studiengänge und die optimale Betreuung ihrer Studierenden auch weiterhin garantieren zu können, tritt zum Wintersemester 2021/22 ein neues Gebührenmodell mit einer fixen Grundgebühr und einer variablen Modul- bzw. Kursgebühr in Kraft. Dadurch ergibt sich nur bei einzelnen Teilzeitstudiengängen eine moderate Gebührensteigerung, während das Vollzeitstudium sogar günstiger wird.

Das Wintersemester 2021/22 beginnt am 1. Oktober, seine Einschreibphase am 1. Juni. Im Sommersemester 2021, das am heutigen 1. April startet, gilt noch das bisherige Modell.

Mit dem neuen Modell verteilt die Hochschule die Kosten des Studiums auf alle Studierenden gleichermaßen, unabhängig von ihrer individuellen Aktivität. Denn die Infrastruktur muss ja für alle Studierenden vorgehalten werden, unabhängig davon, wie aktiv sie sind. Die bisherige Erhebung nur einer variablen Gebühr auf Basis der belegten Module bzw. Kurse führte dazu, dass Studierende, die erstmalig die Module bzw. Kurse belegt haben, finanziell stärker belastet wurden als Kommilitoninnen und Kommilitonen, die Module bzw. Kurse über mehrere Semester nur wiederholten.

Das neue Gebührenmodell setzt sich aus einer Grundgebühr pro Semester von 50 Euro und einer Beleggebühr von acht Euro je belegtem gebührenpflichtigem ECTS-Leistungspunkt (European Credit Transfer and Accumulation System) zusammen. Die Wiederholung von Kursen oder Modulen ist innerhalb der ersten vier Semester ab der ersten gebührenpflichtigen Belegung kostenlos. Damit betragen die Semesterkosten bei einem Teilzeitstudium je nach Studiengang jetzt 179 bis 219 Euro statt zuvor 169 bis 249 Euro, bei einem Vollzeitstudium sinken sie von 329 bis 369 Euro auf 299 Euro. Darin ist jeweils der Beitrag zur Studierendenschaft von aktuell neun Euro enthalten.

Für komplette Bachelorstudiengänge ist je nach Studiengang nunmehr mit Gesamtkosten von ca. 1.650 bis 2.100 Euro zu rechnen, für komplette Masterstudiengänge mit 750 bis 1.400 Euro.

Sozial bedürftige Studierende können Ermäßigungen beantragen. Die Voraussetzungen bleiben unverändert, die Ermäßigungssätze betragen jetzt für Vollzeitstudierende bis zu 30 gebührenpflichtige ECTS (240 Euro), bei Teilzeitstudierenden maximal 20 (160 Euro). Damit müssen berechtigte Studierende für ihre Studienbriefe lediglich die Grundgebühr von 50 Euro je Semester entrichten.

Studierenden, die aufgrund von Einschränkungen durch eine Behinderung bzw. chronische Erkrankung mehr als die Regelstudienzeit benötigen, sollen Inklusionsstipendien angeboten werden.

Besonderheiten der Landesfinanzierung

Im Gegensatz zu den nordrhein-westfälischen Präsenzhochschulen deckt das Land NRW bei der FernUniversität nur etwa zwei Drittel ihrer Kosten durch seine Grundfinanzierung ab. Die FernUniversität erhält keine Landesmittel für die besonderen Kosten des Fernstudiums. Diese fallen zum Beispiel an für die digitale Infrastruktur, für die Aufbereitung von Fernstudienmaterial und deren Vertrieb durch ein eigenes Logistikzentrum, für die vielfältigen Betreuungsangebote oder für das bundesweite Netz von Regionalzentren. Diese dauerhaften Kosten muss die FernUniversität laut dem Hochschulabgabengesetz NRW (HAbgG) als Gebühren auf ihre Studierenden umlegen.

Gerd Dapprich | 01.04.2021