Kreise, die sich schließen

Ein Symposium mit Festakt würdigte das 30-jährige Bestehen der Abteilung für Japanisches Recht an der FernUniversität – und die nunmehr 160-jährige Freundschaft beider Länder.


Foto: Jun Ueno
Während der Hybrid-Veranstaltung waren internationale Gäste zugeschaltet. (Am Rednerpult: Ulrich Eisenhardt)

Japan und Deutschland verbindet viel. Neben einem regen kulturellen Austausch bestehen auch enge politische und wirtschaftliche Bande zwischen den Staaten. Dass die Beziehung auch weitreichende juristische Komponenten hat, ist in der breiten öffentlichen Wahrnehmung nicht immer präsent. An der FernUniversität in Hagen befassen sich damit Forschende wie Studierende nun schon seit über 30 Jahren. Die Abteilung Japanisches Recht des Instituts für Internationale Rechtsbeziehungen und die Deutsch-Japanische Juristenvereinigung (DJJV) luden jetzt zu einem gemeinsamen Symposium und Festakt ein. Im Rekurs auf das wissenschaftliche Thema „Außergerichtliche Streitbeilegung in Deutschland und Japan“ bildete die Veranstaltung den Rahmen für zwei Jubiläen: Einerseits gibt es die Abteilung für Japanisches Recht der FernUniversität inzwischen seit 1989, andererseits verbindet Japan und Deutschland seit 160 Jahren eine internationale Freundschaft.

Rege Beteiligung…

Nach den strikten Lockdown-Monaten ist die Tagung eine besondere Erfahrung: „Auch wenn viele aus Japan oder anderswo zugeschaltet sind, ist es seit 2019 das erste Symposium, das deutsche und japanische Juristinnen und Juristen wieder persönlich zusammen feiern können“, freute sich Jun.-Prof. Dr. Julius Weitzdörfer, Leiter der deutsch-japanrechtlichen Abteilung in Hagen. Die zahlreichen Gäste begrüßte er vom Podium des Japanischen Kulturinstitut Köln aus – teils vor Ort im Saal, teils via Videostream. Insgesamt hatten sich über 100 Forschende angemeldet. Die Organisation lag federführend bei Dr. Anna Suzuki-Klasen, Post-Doc in Weitzdörfers sechs-köpfigem Team.

…und hoher Besuch

Als Ehrengäste eröffneten die Tagung der Präsident des DJJV RA Hironaga Kaneko, der japanische Generalkonsul in Düsseldorf Kiminori Iwama und der Direktor des Japanischen Kulturinstituts Köln Prof. Dr. Kei‘ichi Aizawa. Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Jürgen Basedow (bis 2017 Direktor am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht) hielt die Festrede zum Thema „Japan und Deutschland im Netz des internationalen Einheitsrechts“. Einblicke in die bewegte Geschichte des japanischen Recht in Hagen gab Emeritus Prof. Dr. Dr. h.c. Ulrich Eisenhardt. Ein entsprechender Studien- und Forschungsschwerpunkt, angesiedelt in seinem Lehrstuhl, bildete die Keimzelle für alle weiteren Entwicklungen.

Mann am Rednerpult Foto: Jun Ueno
Julius Weitzdörfer eröffnete die Tagung.

Schub für Forschung und Lehre

Rektorin Prof. Dr. Ada Pellert lag nach ihrem Amtsantritt 2016 am Herzen, das Japanrecht an der FernUniversität weiter zu stärken. Dazu gehörte auch die Berufung Jun.-Prof. Weitzdörfers im Herbst 2020. Der Rechtsexperte modernisiert die Forschung und Lehre auf dem Gebiet seither mit großem Einsatz: „Wir konnten allein im letzten Jahr dank der großzügigen Unterstützung der Universitätsbibliothek für rund 50.000 Euro japanische Bücher anschaffen“, nennt Weitzdörfer ein Beispiel. Künftig soll der Bestand sogar noch weiter aufgestockt werden. Hinzu kommen viele weitere Maßnahmen, die auch die Möglichkeiten hybrider Lehre voll ausschöpfen sollen.

Aufmerksamkeit steigern

Weitzdörfer begreift seine Disziplin keineswegs als Randthema, möchte deutsch-japanische Rechtsfragen vielmehr in den Fokus der öffentlichen Wahrnehmung rücken: „Die Weiterentwicklung der Lehre im japanischen Recht ist auch deswegen so wichtig, weil es mir so scheint, dass es in Deutschland immer noch unterschätzt wird. Zum Beispiel hat Japan im vergangenen Wahlkampf keine Rolle gespielt – und selbst Ostasien nur eine Rolle, die der Bedeutung nicht gerecht wird.“ Und um etwas an diesem Status Quo zu ändern, seien gut geschulte Juristinnen und Juristen ein wichtiger Schritt.

Benedikt Reuse | 21.10.2021