FernUni aktualisiert Corona-Regelungen

Bundesweit ist der Lockdown in Kraft getreten. Das hat auch Auswirkungen auf den Betrieb der FernUniversität – mit Blick auf Veranstaltungen, Prüfungen und die Bibliothek.


Leerer Saal der UB Foto: Veit Mette
Bestellung ja, Besuch nein: Die Universitätsbibliothek der FernUniversität bleibt während des Lockdowns für den Publikumsverkehr geschlossen.

Der Kampf gegen die Ausbreitung von COVID-19 macht schärfere Maßnahmen notwendig: Bundesweit gelten inzwischen harte Lockdown-Regeln. Die NRW-Landesregierung hat im Zuge dessen die Corona-Schutzverordnung und die Allgemeinverfügung zur Durchführung von Lehr- und Praxisveranstaltungen sowie Prüfungen an den Hochschulen aktualisiert. Diese Änderungen haben auch Folgen für den Betrieb der FernUniversität in Hagen.

So dürfen bis zum 10. Januar 2021 grundsätzlich keine Prüfungen und prüfungsvorbereitende Veranstaltungen in Präsenz stattfinden. Das betrifft auch Videoprüfungen, für die die Teilnehmenden ein Regionalzentrum aufsuchen müssten. Betroffene Studierende können sich bei Fragen an ihr zuständiges Prüfungsamt wenden.

Außerdem schließt die Universitätsbibliothek auf dem Hagener Campus bis zum 10. Januar ihre Türen für Besucherinnen und Besucher. Studierende und andere Hochschulangehörige können Literatur, die sie dringend benötigen, aber weiterhin bestellen und sich zuschicken lassen. In der Weihnachtspause vom 23. Dezember 2020 bis zum 3. Januar 2021 werden keine Bestellungen bearbeitet.

Ebenfalls bis zum 10. Januar sind das Servicecenter und die Regionalzentren für den Publikumsverkehr geschlossen.

Benedikt Reuse | 17.12.2020