30 Jahre Japanisches Recht an der FernUniversität

Am 30. September und am 1. Oktober finden daher ein Festakt und ein Symposium in Köln und online statt. Beide sind öffentlich. Anmeldungen sind bis zum 22. September möglich.


Ein schwarzes Buch mit goldenen japanischen Schriftzeichten liegt auf einem Tisch, davor der Hammer eines Richters oder einer Richterin. Dahinter ist schemenhaft eine Person in dunkler Kleidung zu erkennen. Foto: RUNSTUDIO/The-Image-Bank/GettyImages

Ihr 30-jähriges Bestehen feiert die Abteilung für Japanisches Recht an der FernUniversität in Hagen am Donnerstag und Freitag, 30. September und 1. Oktober, mit einem Festakt und einem Symposium. Beide sind öffentlich, sie werden gemeinsam mit der Deutsch-Japanischen Juristenvereinigung e.V. (DJJV) als Hybridveranstaltung organisiert. Interessierte können sich bis zum 22. September zu einem oder beiden Teilen anmelden und persönlich in Köln oder online teilnehmen.

Die Abteilung für Japanisches Recht

der FernUniversität in Hagen wurde 1989 im Studien- und Forschungsschwerpunkt zum japanischen Recht der Rechtswissenschaftlichen Fakultät begründet. 2016 wurde sie in das Institut für Internationale Rechtsbeziehungen integriert. Es pflegt Kontakte zu den juristischen Fakultäten und Law Schools aller wichtigen staatlichen und privaten Universitäten in Japan und Korea. Zu den breitgefächerten Aufgaben der Abteilung, die seit September 2020 von Jun.-Prof. Dr. Julius Weitzdörfer LL.B. M.A. (Cantab) geleitet wird, gehört insbesondere die Fortentwicklung und Erweiterung von Studienmöglichkeiten zum japanischen Recht. An erster Stelle ist hier das weiterbildende Studium „Grundlagen des Japanischen Rechts“ zu nennen. Des Weiteren wurde in das grundständige Studium zum Master of Laws (LL.M.) an der FernUniversität ein Wahlmodul „Einführung in das Japanische Recht“ integriert. Neben der Lehre gibt es im Institut für Japanisches Recht einen eigenen Forschungsschwerpunkt, der in Deutschland wie in Japan Beachtung gefunden hat.

Der deutschsprachige Festakt findet am 30. September von 16 bis 18 Uhr im Japanischen Kulturinstitut Köln statt. Die Festrede über „Japan und Deutschland im Netz des internationalen Einheitsrechts“ hält Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Jürgen Basedow. Dem schließt sich bis 21 Uhr ein japanischer Empfang im nahegelegenen Museum für Ostasiatische Kunst Köln an.

Das englischsprachige Symposium „Extra-judicial Dispute Resolution in Germany and Japan“ beginnt am 1. Oktober am selben Ort um 9 Uhr. Bis 16.30 Uhr diskutieren Vertreterinnen und Vertreter aus Wissenschaft und Praxis zu jüngsten Entwicklungen in beiden Ländern. Dabei geht es um Handels- und Investitionsschiedsverfahren und Mediation, die Gründung des Japan International Dispute Resolution Centers und die Abwicklung von Massenschadensfällen sowie um die Digitalisierung alternativer Streitbeilegungsverfahren. Das Bentô-Mittagessen, ein Spaziergang im Hiroshima-Nagasaki-Park und ein Online-Networking bieten Gelegenheiten zu informellem Austausch.

Beide Teilveranstaltungen sind grundsätzlich öffentlich, jedoch ist die Zahl der persönlich Teilnehmenden in Köln aufgrund der Pandemielage begrenzt. Daher besteht auch die Möglichkeit, online per Zoom teilzunehmen. Eine Anmeldung bis einschließlich 22. September ist auf jeden Fall notwendig. Die online Teilnehmenden erhalten nach der Anmeldung bzw. rechtzeitig vor der Konferenz einen Zugangslink für das Zoom-Meeting.

Sechs Personen stehen nebeneinander an einem Geländer. Foto: FernUniversität
Jun.-Prof. Julius Weitzdörfer (li.) und sein Team organisieren die Jubiläumsveranstaltung.
Gerd Dapprich | 15.09.2021